Änderung Mitgliedschaft
Alle Mitglieder sind zur Meldung von Änderung angehalten. Im nachfolgenden Formular können Änderungen an der Mitgliedschaft erfasst werden. Dabei gelten die Hinweise nach dem Formular bzw. der Vereinssatzung.
(*) Bitte beachten, dass eine Kündigung gemäß Vereinssatzung (Siehe §3 Abs. 3) nur zum jeweiligen Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen kann.
(**) Ein Wechsel in eine passive Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und gilt ab dem Folgejahr.